Wann lohnt sich eine Reiseabbruchsversicherung?

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Die Reiseabbruchsversicherung sichert die Urlauber ab, wenn diese den Urlaub abbrechen müssen. Diese Versicherung kann Kosten für einen vorzeitigen Rückflug und hierdurch bedingte Buchungen für das Hotel abdecken. Eine Reiseabbruchversicherung kann zugleich die Übernachtungskosten für die restlichen Urlaubstage zahlen.

Die Buchung des Last-Minute-Urlaubs mit Reiseabbruchversicherungen

Am einfachsten können die Urlauber die Reiseabbruchversicherung mit der Reise buchen. Diese müssen beachten, dass normalerweise innerhalb von zehn Tagen nach der Buchung diese Versicherung abgeschlossen wird. Bei Last-Minute-Angeboten sind in aller Regel ebenfalls Last-Minute-Reiseabbruchversicherungen buchbar. In den einzelnen Vertragsbedingungen steht oftmals, dass die Versicherung die Kosten nur bezahlt, wenn der Großteil des Urlaubs nicht abgeschlossen ist. Einige Tage vor der Rückreise können sie keinen Anspruch auf alle Leistungen erheben.

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung zahlt die zusätzlichen Kosten für die Rückreise und die hierdurch verursachten Mehrkosten beim Abbruch des Urlaubs. Zu den Inhalten der Reiseabbruchversicherung gehört ebenfalls die Entschädigung für die gebuchten Leistungen, die jedoch durch den Abbruch der Reise nicht beansprucht werden konnten. Wer die Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat und auf einer Rundreise oder einer Kreuzfahrt nachreisen muss, bekommt die Kosten dafür ebenfalls von seiner Versicherung erstattet. Wenn es zudem am Urlaubsort zu Naturkatastrophen wie Überschwemmungen kommen sollte, erstattet die Reiseabbruchversicherung die Rückreisekosten und die Mehrkosten.

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung generell die Rückreise- und die Stornierungskosten, welche in Verbindung mit einer vorzeitigen Beendigung des Urlaubs stehen als auch die vollständigen oder anteiligen Kosten für die Reise. Wird diese in den ersten acht Tage abgebrochen, wird der komplette Reisepreis zurückerstattet, bei einer vorzeitigen Rückreise in der zweiten Hälfte des Urlaubs erhält der Kunde eine teilweise Erstattung des restlichen Urlaubs. Der Versicherungsschutz für Reisen mit dem Schiff ist bei den meisten Versicherern nicht in der normalen Reiseversicherung enthalten. Möchte der Kunde sich bei diesen meist sehr teuren Reisen vor finanziellen Verlusten, welche durch einen unvorhergesehenen Abbruch der Reise entstehen können, schützen, muss dieser in den meisten Fällen erheblich höhere Beiträge zahlen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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