Was Verbraucher beim Stornieren einer Pauschalreise beachten müssen

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Aus gegebenem Anlass ist das Thema „Pauschalreise stornieren“ in aller Munde. Allerdings fragen sich auch viele Verbraucher, wie die Stornierung von Pauschalreisen vonstatten geht. Für viele Betroffene stellt schon alleine der Gedanke an die Stornierung eine große Hürde da, die jedoch unbegründet ist.

Im Folgenden sind die möglichen Szenarien für die Stornierung einer Pauschalreise aufgeführt und erklärt.

Kostenfreie Stornierung mit und ohne Reiserücktrittsversicherung

Bei der kostenfreien Stornierung von Pauschalreisen wird zunächst in eine Stornierung mit und ohne eine Reiserücktrittversicherung unterschieden. In beiden Fällen ist unter gewissen Umständen die Erstattung des vollen Betrages möglich.

Kostenfreie Stornierung mit einer Reiserücktrittsversicherung

Wenn eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde, kann der volle Betrag bei folgenden Gründen erstattet werden:

  • Schwere Erkrankung
  • Unfall
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Plötzliche Arbeitslosigkeit
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum (z.B. Hausbrand)

Kostenfreie Stornierung ohne eine Reiserücktrittsversicherung

Wenn eine Pauschalanreise angetreten werden soll, jedoch keine Reiserücktrittversicherung vorliegt, kann der volle Betrag dennoch unter folgenden Umständen erstattet werden:

  • Höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen)
  • Wesentliche, nachträgliche Veränderung des Veranstalters
  • Preisanstieg des Veranstalters um 5 % oder mehr.

Wann fallen Stornierungsgebühren an und wie hoch sind diese?

Wenn eine Pauschalreise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn storniert wird und keiner der o.a. Gründe vorliegt, fallen in jedem Fall Stornierungsgebühren an. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu dem Reisepreis stehen.

Bei einer Stornierung von 30 Tagen vor Reisebeginn fallen Stornierungsgebühren an, die bis zu 50% betragen können.

Die entsprechenden Stornierungsgebühren und Staffelungen stehen in den AGB des jeweiligen Veranstalters. Gibt der Reiseveranstalter keine Auskunft über Stornokosten, widerspricht das dem Verbraucherrecht.

Wie können Stornogebühren vermieden werden?

Die beliebteste Möglichkeit, Stornogebühren zu umgehen, ist die Umbuchung auf eine dritte Person. In der Regel ist dies nur bei Pauschalreisen möglich, muss aber vom Reiseveranstalter akzeptiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ersatzperson reisetauglich ist. Bei der Umbuchung können für den Reiseveranstalter zusätzliche Kosten entstehen, die vom ursprünglichen Reisenden zu tragen sind. Die Kosten für eine Umbuchung liegen jedoch in der Regel unter 30 Euro.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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