Entschädigung bei Flugverspätung? Welche Rechte und Möglichkeiten gibt es?

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Eine Flugverspätung ist lästig und kann vor allem im beruflichen Umfeld hohe Kosten verursachen. Deswegen steht Flugreisenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu, wenn sich ihr Flug massiv verspätet. Die Höhe hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Die eigenen Ansprüche müssen möglichst genau bestimmt werden, um sie durchsetzen zu können. Sollte sich die Fluggesellschaft weigern, zu zahlen, müssen sich Betroffene an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

Wann steht Reisenden eine Entschädigung bei Flugverspätung zu?

Verspätungen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern häufig eine Menge Geld. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Anschlussflug verpasst wird oder ein wichtiger Geschäftstermin nicht wahrgenommen werden kann. Zudem muss für die lange Wartezeit und eine eventuelle Übernachtung im Umfeld des Flughafens für Verpflegung und eine Unterkunft gesorgt sein. Diese Kosten müssen die Reisenden üblicherweise nicht selbst tragen, sondern die Fluggesellschaft muss bei einer Flugverspätung Entschädigung zahlen.

Das gilt zumindest dann, wenn sich der Abflug um drei Stunden oder länger verzögert. Hierbei ist es unerheblich, wie teuer der eigentliche Flug war. Das bedeutet, dass auch Nutzer von Billigflügen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung haben. Hierfür muss die Reise allerdings in einem EU-Land gestartet sein. Liegt lediglich der Zielflughafen in der EU, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz ebenfalls in der EU hat. Die Gesellschaft muss allerdings nicht zahlen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ für die Verspätung verantwortlich sind.

Wie hoch fällt eine Entschädigung bei Flugverspätung aus?

Die Entschädigung für eine Flugverspätung liegt zwischen 250-600 Euro. Maßgeblich für die Höhe ist nicht der Flugpreis, sondern die zurückgelegte Distanz. Bei Flugstrecken bis 1.500 km haben Betroffene im Falle einer Verspätung Anspruch auf 250 Euro. 400 Euro bekommen die Reisenden, wenn die Flugstrecke 1.500 km übersteigt oder der Flug in einem Land, das nicht zur EU gehört und zwischen 1.500-3.500 km entfernt ist, startet oder landet. Sobald die Flugstrecke mehr als 3.500 km beträgt und der Flug in einem Nicht-EU-Land wie Indien startet oder endet, fallen 600 Euro an Entschädigung an. Sollte die Verspätung allerdings weniger als vier Stunden betragen, ist es den Fluggesellschaften erlaubt, die Entschädigung um 50% zu reduzieren.

Die eigenen Ansprüche genau bestimmen

Um zu klären, ob Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung besteht und wie hoch dieser ist, müssen verschiedene Kriterien geklärt werden. Zunächst ist entscheidend, ob der Flug in einem EU-Land starten oder landen sollte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Hin- und Rückflug nicht gemeinsam, sondern als separate Flüge betrachtet werden. Des Weiteren ist zu klären, ob die jeweilige Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Grund, aus dem eine Entschädigung beantragt werden soll. Neben einer reinen Flugverspätung kann der Flug komplett gestrichen worden oder ein Passagier nicht mitgenommen worden sein. Bei einer Verspätung ist die Dauer von Bedeutung. Diese kann unter zwei Stunden, bei zwei bis drei Stunden oder bei über drei Stunden liegen. Ebenfalls zu klären ist, welcher Grund zur Verspätung geführt hat. Dies können unter anderem höhere Gewalt, die Schließung des Luftraums oder ein technischer Defekt sein. Abhängig vom Grund besteht Anspruch auf eine Entschädigung in einer bestimmten Höhe oder eben nicht. Nicht zuletzt ist noch zu klären, welche Flugstrecke der verspätete Flug gehabt hat.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?

In einigen Fällen weigert sich eine Fluggesellschaft, Reisenden eine Entschädigung bei Flugverspätung zu zahlen. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu Rate zu ziehen. Diese ist von der Bundesregierung anerkannt und in den meisten Fällen erfolgreich. So hilft sie in 90% der Fälle dabei, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Allerdings kann die Schlichtungsstelle nicht sofort hinzugezogen werden. Zunächst müssen die Reisenden eigenständig versucht haben, eine einvernehmliche Lösung mit der Fluggesellschaft zu erreichen.

Fazit

Flugverspätungen sind lästig und ziehen meist viele Konsequenzen und bürokratischen Aufwand nach sich. In vielen Fällen haben Betroffene aber einen Anspruch auf eine Entschädigung. Es ist wichtig, dafür die eigenen Ansprüche genau zu bestimmen und sich um eine gütliche Lösung mit der Fluggesellschaft zu bemühen. Im schlimmsten Fall muss die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr hinzugezogen werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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